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Waffengesetz Stand 12.12.2008

 

 

 


Mit dem Beginn der operationellen Zusammenarbeit der Schweiz mit den Schengen-Staaten tritt auch das revidierte Waffenrecht in Kraft.

 

 

Waffen gemäss Waffengesetz sind:

  • Feuerwaffen, wie etwa Pistolen, Revolver, Gewehre, Vorderschaftrepetierer (pump action), Unterhebelrepetierer (lever action), Selbstladewaffen (Flinten und Büchsen);
  • Druckluft- und C02-Waffen mit Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule, oder wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;
  • Imitations-, Schreckschuss-und Soft-air-Waffen, wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht;
  • Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm;
  • Dolche mit symmetrischer Klinge kleiner als 30 cm;
  • Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen wie etwa Schlagrute, Wurfstern, Schlagring, Schleuder mit Armstütze;
  • sämtliche Elektroschockgeräte sowie Sprayprodukte mit Reizstoffen nach Anhang 2 Waffenverordnung (WV), ausgenommen Pfefferspray.

Welche Waffen/Zubehöre sind verboten?

-Elektroschocker
-Schlagring
-Wurfstern/Wurfmesser
-Seriefeuerwaffen (Kann ausschliesslich mit Sammlerbewilligung erworben werden)
-Zu Halbautomaten abgeänderte Seriefeuerwaffen (Kann ausschliesslich mit Sammlerbewilligung erworben werden)
-Springmesser
-Schmetterlings/Butterflymesser
-Dolch mit symmetrischer Klinge bis 30cm Klingenlänge
-Laser und Nachtsichtzielgeräte
-Schalldämpfer (Kann mit Sonderbewilligung erworben werden)
 

Waffenerwerb mit Waffenerwerbschein

In der Schweiz gibt es ausschliesslich den Waffenerwerbschein.Dieser wird fälschlicherweise oft als Waffenschein bezeichnet.Einen Waffenerwerbschein kann verweigert werden wenn: Kein sauberes Leumundszeugnis ( Strafregisterauszug) vorgelegt werden kann, Es anschein macht,dass jemand sich selbst oder Dritte gefährden könnte.
 

Für folgende Waffen benötigt man einen Waffenerwerbschein:

-Sämtliche Selbstlader
-Revolver
-Pistolen
-Vorderschaftrepetierer (Pump Action)
-Unterhebelrepetierer
-Ausländische Ordonnanzgewehre
-Schlagstöcke
-Scharfschützengewehre

Waffenerwerb ohne Waffenerwerbschein

Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren.Ausschliesslich mit schriftlichem Kaufvertrag zu erwerben (Mit dem Personalausweis oder Pass.Führerausweis reicht nicht).Das Tragen ist verboten.Ausser auf privatem Gelände an Wettkampfanlässen oder als Transport.

Für folgende Waffen ist kein Waffenerwerbschein notwendig: (Strafregisterauszug  nicht älter als 2Monate oder WES nicht älter als 2 Jahre)

-Softairwaffen
-Luftdruckwaffen (luftgewehr,Luftpistole)
-Alarm-Signalwaffen
-Imitationswaffe/Dekowaffe (Auch wenn nicht schussfähig)
-Paintball-Markierer
-Einschüssige Feuerwaffen (Kanninchenpistole usw.)
-Handrepetierer für Sportzwecke
-Handrepetierer für die Jagd
-einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre
-Ordonnanzkarabiner
-Infanteriegewehre (Langgewehre)
-Einschüssige Vorderlader Replika (Nachbildungen)

Pfefferspray

Gilt nicht als Waffe und wird ab 18 Jahren frei verkauft.Datum,Name,Jahrgang,Adresse und verwendungszweck muss dokumentiert werden
.Das Tragen des Sprays ist erlaubt.

 




 

Pfefferspray
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